Sie bestehen nur, wenn
Rechtsstreitigkeiten zwischen TIA und dem inländischen Besteller
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen TIA und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Lübeck. TIA ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
Schiedsgerichtsverfahren zwischen TIA und dem ausländischen BestellerStreitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich dessen Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, sind durch ein Schiedsverfahren gemäß der internationalen Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern zu entscheiden. Es gilt die zur Zeit der Zustellung der Einleitungsanzeige in Kraft stehende Fassung der Schiedsordnung.
Das Schiedsgericht soll aus zwei Schiedsrichtern bestehen.
Der Sitz des Schiedsverfahrens ist Zürich.
Die Sprache des Schiedsverfahrens ist deutsch oder englisch.
Seit 1987 planen und liefern wir schlüsselfertige und maßgeschneiderte Kläranlagen für unsere internationalen Kunden in Industrie und Kommunen.
© 2020 • TIA Technologien zur Industrie-Abwasser-Behandlung GmbH • Alle Rechte vorbehalten